Spaniens Oberster Richter unter Verdacht

Carlos Dívar, Präsident des Obersten Gerichtshofes, wird verdächtigt, öffentliche Gelder für private Zwecke veruntreut zu haben. Es geht um mehr als 20 Luxuswochenenden an der Costa del Sol. Der Beschuldigte zeigt sich uneinsichtig.

von Marcos Fernández Vacas

Seitdem das Mitglied des Richterwahlausschusses, Benítez (63), ihn wegen Veruntreuung von Staatsgeldern angezeigt hat, steht Dívar (60) unter Erklärungszwang.

Der Staatsbeamte soll 6.000 Euro für 20 Wochenenden mit kostspieligen Übernachtungen und Restaurantbesuchen ausgegeben haben. Dívar streitet das nicht ab, verneint aber jegliche betrügerische Absicht.

Kein Rücktritt trotz öffentlichen Drucks

Die Reisen seien offiziell gewesen, zitiert El País den Obersten Richter. Die Klage ist abgewiesen und der Verdächtige zeigt sich bis heute nicht einsichtig: „Aus Verantwortung gegenüber den Bürgern und vor den Richtern kann ich nicht zurücktreten“. 

Und dies, obwohl fünf Mitglieder des Richterwahlausschusses seinen Rücktritt fordern. Pikanterweise ist er selbst Vorsitzender dieses Ausschusses.

Einzig die öffentliche Diskussion um die Angelegenheit bedauert er. Gegenüber den Medien beteuert er sein reines Gewissen und weist „jegliche juristische, moralische und politische Unregelmäßigkeit“ ab.

Privat oder im Auftrag des Staates?

Um was für Arbeitsaufenthalte es sich handelt, bleibt unklar. Benítez gibt an, als Mitglied des Richterwahlausschusses keine offiziellen Termine des Obersten Richters zu den angegebenen Zeiträumen zu kennen.

Jedoch kann die Tageszeitung El País belegen, wie oft und mit wie viel Geld der Richterwahlausschuss selbst die Luxusreisen unterstützt hat. Bevorzugt übernachtet Dívar im Hotel Melía Marbella Banús.

Gutscheine der Kaufhauskette Corte Inglés ermöglichen ihm die Benutzung von Standardzimmern. Ist jedoch ein Zimmer höherer Kategorie frei, so wird diese ihm zur Verfügung gestellt, so eine Sprecherin des Hotels.

Link zum Obersten Gerichtshof:

Offizielles Portal des Obersten Gerichtshofes: Tribunal Supremo