Kein Referendum für alle Katalanen
Katalanen außerhalb der nordostspanischen Region dürfen Anfang November nicht am Referendum zur Unabhängigkeit von Spanien teilnehmen. Ausländern mit Wohnsitz in Katalonien dagegen ist die Teilnahme erlaubt.
Katalanen außerhalb Kataloniens können sich beim Referendum nicht in das Wahlregister eintragen lassen. Die katalanische Regionalregierung möchte am 9. November abstimmen lassen.
Bei Souveränitäts-Referendum gilt Nachbarrecht
Das Referat zur Frage des Referendums klärt voraussichtlich bis zum 16. Juli alle juristischen Aspekte, an die sich die Regierung von Katalonien halten muss. Wichtig dabei: Bei Parlamentswahlen gilt das normale Wahlrecht, somit können Katalanen auch außerhalb der Autonomen Region Katalonien wählen.
Im Falle des beabsichtigten Referendums zur Souveränität eines Staates gilt das sogenannte Nachbarrecht. Nur Personen mit Wohnsitz in der Autonomen Region sind berechtigt abzustimmen.
Wähler ab 16 mit Wohnsitz in Katalonien
Da es um die Abspaltung von Spanien geht, gilt dies seltsamerweise nur für die Katalanen. Wahlberechtigt sind dagegen alle Bürger der Europäischen Union und anderen Drittländern, die ihren Wohnsitz in Katalonien haben. Ob und wie viele Jahre ausländische Mitbürger dabei nachweisen müssen, steht noch nicht fest.
Das Mindestalter beträgt übrigens 16 Jahre. Klar ist dagegen schon, wie die Katalanen wählen. Neben dem normalen Urnengang gibt es die Briefwahl, die elektronische Wahl und das Depotstimmrecht. Außerdem müssen alle Wahlkampagnen um Punkt Mitternacht vor der Wahl beendet sein.
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