Spanische Richter legalisieren Sortu
Das Oberste Verfassungsgericht Spaniens hat eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes revidiert. Mit 6 zu 5 Stimmen ist die baskische Sortu wieder legal. Die Politik ist gespalten.
Von Marcos Fernández Vacas
Mit der Entscheidung des Tribunal Constitucional ist ein neues Kapitel in der spanischen Baskenpolitik eingeleitet. Die Legalisierung als Partei ermöglicht es Sortu, an den nächsten Wahlen teilzunehmen. Die Richter sehen keinerlei Tatsachen, die auf eine Instrumentalisierung durch die ETA hinweisen. Sortu wurde im März 2011 nur einen Monat nach ihrer Gründung durch den Obersten Gerichtshof verboten.
Freie Parteigründung im Baskenland
Die baskische links-nationalistische Bewegung abertzale hatte vor dem Obersten Verfassungsgericht geklagt, weil sie das Recht auf freie Parteiengründung durch das Urteil des Obersten Gerichtshofes verletzt sah. Sortu wollte im Mai 2011 an den Kommunalwahlen im Baskenland und Navarra teilnehmen.
„Das Recht auf Versammlungsfreiheit der Kläger ist im Rahmen der Freiheit zur Parteigründung verletzt“, sagen nun die Richter. Dies wird in Artikel 22 der Spanischen Verfassung garantiert. Damit ist das Parteiverbot des Obersten Gerichtshofes aufgehoben und Sortu kann sich im Parteienregister anmelden.
Dies ist bereits das fünfte Mal, dass die Verfassungsrichter ein durch das Oberste Gerichtshof erwirktes Parteienverbot der linken abertzale annullieren. Stets stehen die baskischen Politiker im Verdacht, Nachfolger der nationalistischen Mehrparteienbewegung Herri Batasuna und damit der politische Arm der Terrorbewegung ETA zu sein.
Ein Schritt zur Normalität
Den Rechtstaat durch präventive Parteienverbote schützen zu wollen, gefährdet den Rechtstaat selbst, begründen die Richter ihre Entscheidung. Doch wird weiterhin um die demokratische Legalität der Partei gestritten.
Hauptkritikpunkt der Gegner von abertzale ist die fehlende offizielle Distanzierung zum „bewaffneten Befreiungskampf“ der ETA, das Bekenntnis zur Auflösung der Terrorbande sowie die ausstehende Entschuldigung den Opfern des Terrors und deren Familien gegenüber.
Deshalb ist Innenminister Jorge Fernández Díaz mit der Entscheidung der Verfassungsrichter nicht einverstanden, wie er in einer Pressekonferenz gegenüber spanischen Medien mitteilte. Doch wird der Richterspruch von der Regierung zunächst anerkannt.
Die Sprecherin der baskischen Regierung, Idoia Mendia, begrüßt dagegen die Entscheidung, da somit eine Tatsache ratifiziert wird, die mit den Parteien Bildu und Amaiur im Baskenland „bereits Realität ist“, so zu El Mundo. Andere baskische Parteien stimmen der Meinung der baskischen Regierung zu.
So erklärt der Fraktionssprecher der PNV im baskischen Parlament, Josu Erkoreka: „In der PNV haben wir eine politische Linke wie abertzale schon immer verteidigt“, denn so entsteht „ein größerer Pluralismus“ und dies führt „zu einer politischen Normalität“ im Baskenland.