Spanien: Urheberschutz für das Internet geplant

Spanien erhebt eine Art „Google-Steuer“. Der Kulturausschuss des spanischen Kongresses hat Ende Juli eine Reform des Gesetzes zum Schutz von geistigem Eigentum (LPI – Ley de Propriedad Intelectual) verabschiedet. Die umstrittene Neufassung stellt kürzeste Textzitate und Hyperlinks unter Urheberrecht. Der Senat in Madrid muss noch zustimmen.

von Anne Urbschat

Betreiber dürfen in Zukunft ohne Genehmigung keine signifikanten Ausschnitte aus den Bereichen Nachrichten, Unterhaltungsinhalten oder Meinungstexten reproduzieren und  müssen eine „angemessene Entschädigung“ für die Verwendung zahlen. Der Gesetzesentwurf liegt nun beim Senat und soll dort im Herbst endgültig verabschiedet werden.

Raubkopierer verursachen Millionen-Schaden

Mutmaßlich 84 Prozent aller digitalen Unterhaltungsinhalte werden in Spanien illegal bezogen. Die Verluste aufgrund von Urheberrechtsverletzungen sollen sich auf rund 16 Milliarden Euro belaufen. Die Regierung will mit der Reform illegale Downloads  erschweren und dafür sorgen, dass die entsprechenden Links nicht so leicht gefunden werden. Auch Fotografen und Journalisten, deren Inhalte online abrufbar sind, will sie besser schützen. Das Gesetz, das national und international als „Google-Steuer“ bezeichnet wird, betrifft besonders sogenannte News- bzw. Content-Aggregatoren (z. B. Google News, Yahoo News). Sogar Universitäten sollen künftig pauschal fünf Euro pro Student zahlen. Reine Suchmaschinen und soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter seien aber nicht betroffen. Bei Verstößen drohen bis zu  €300.000 Geldstrafe oder sechs Jahre Haft.

Minister lobt Urheberrechtsgesetz als Pionierleistung

Mit 22 zu 20 Stimmen wurde die Überarbeitung des spanischen Urheberrechtsgesetzes im zuständigen Ausschuss nur knapp durchgesetzt. Umstritten bleibt sie auch weiterhin. Vor allem Zeitungsverlage profitieren durch diese Reform. Bildungsminister José Ignacio spricht von einer „Pionierleistung für Europa“. Wirtschaftswissenschaftler befürchten dagegen einen negativen Einfluss auf die Ökonomie in Spanien. Internetpublizisten und Werbetreibende kritisieren, dass die Verlinkung zu anderen Seiten essenziell zum Wesen des Webs gehöre. Eine verbreitete Kommunikationspraxis werde unnötig kriminalisiert und Existenzen zerstört, die auf Onlinegeschäften aufbauen und von Verlinkung auf andere Inhalte abhängen.

LPI noch strenger als LSR in Deutschland

In Deutschland trat ein ähnliches Leistungsschutzrecht (LSR) im März 2013 in Kraft und führt bis heute zu hitzigen Debatten. An Rigorosität übertrifft das spanische LPI das deutsche LSR noch. Fakt ist, dass Vieles unklar bleibt und sich künftig wohl auch in Spanien Gerichte mit der Auslegung des Gesetzes befassen müssen.

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