Darf eine Schinkenkeule ins Handgepäck?

Darf ich einen Jamón Ibérico im Flugzeug von Spanien nach Deutschland als Handgepäck mitnehmen? Diese Frage klingt einfach. Doch die Recherche entpuppte sich als Odyssee durch die Pressestellen des Zolls, des Flughafens Köln-Bonn, der Bundespolizei in Potsdam und Düsseldorf sowie einer Fluggesellschaft. Am Ende steht keine klare Antwort, wohl aber ein Tipp.

von Tobias Büscher

Vor Jahren hatte ich einen sieben Kilo schweren Jamón Ibérico im Handgepäck dabei. Die Stewardess am Airport Madrid-Barajas lächelte und fragte: Bekomme ich eine Scheibe ab? Lustig. Doch das war vor dem 9/11. Seither haben sich die Bestimmungen verschärft, die Sorge um die Flugsicherheit wächst. Also frage ich beim Zoll nach, bei der Bundespolizei, bei Iberia: Darf die Keule ins Handgepäck? Denn mit so einem Schweinebein mit harter Pfote, so mein Argument, könnten Attentäter einiges anrichten. Oder nicht?

Würde ein Islamist ein Schweinebein verwenden?

Zunächst einmal: Eine Schinkenkeule ist kleiner als das zulässige Höchstmaß 55x40x20 Zentimeter. Und sie ist als Lebensmittel unbedenklich, weil nicht verderblich. Doch was ist mit der Sicherheit?

Sylke Zabel vom Zoll ist meine erste Ansprechpartnerin. Sie lacht am Telefon: Herr Büscher, bei so einer speziellen Frage rufen Sie mal die Pressestelle des Flughafens Köln Bonn an.

Mache ich. Der Mann dort ist ganz erstaunt: Da gebe es EU-Verordnungen, die jedes Land etwas anders auslege. Er glaube nicht, dass die Dinger gefährlich sind. Und vom Lebensmittelgesetz her sei das eh kein Problem. Außerdem könne er sich keinen muslimischen Attentäter mit Schweinebein vorstellen. Konkret beantworten könne mir die Frage aber vielleicht die Pressestelle der Bundespolizei in Potsdam.

Der Mann am Telefon dort überlegt und überlegt und fragt dann zurück. Wie schwer ist die Keule? Antwort: 7 Kilo, die man schwingen kann.

„Ein Schal wäre mindestens so gefährlich“

Antwort: Gefährlich wäre auch ein Schal. Mit so einem könnten Sie jemanden erwürgen. Er verweist mich an die Pressestelle St. Augustin, die mir den Tipp gibt: Essen Sie den Schinken besser vor Ort in Spanien, da schmeckt er am besten. Weil die Sache immer noch unklar ist, bekomme ich den Tipp: Rufen Sie den Pressemann Jörg Bittner von der Bundespolizei Düsseldorf an. 

Karate-Arme gefährlicher als Schinken-Beine

Der sieht nach in der Liste der verbotenen Gegenstände im Flugzeuginnenraum, findet dort das Wort Schinken nicht und meint: „Ein Jamón als Waffe einsetzen? Wenn Sie Karate können, dürfen Sie ihre Arme auch mit ins Flugzeug nehmen.“ Dann aber wird er ernst. „Wir würden Sie hier in Düsseldorf mit der Schinkenkeule passieren lassen.“ Ob ich mit der Keule aber in Madrid in den Flieger steigen darf, sollten seine spanischen Kollegen wissen. Und Iberia.

Schinken im Koffer ist die beste Wahl

Nächster Anruf also bei Iberia. Einen Pressesprecher finde ich nicht, wohl aber einen Mitarbeiter, der nicht namentlich genannt werden will. Er denkt lange nach. Dann fragt er: „Wollen Sie den Schinken im Koffer oder lose in den Flieger bringen?“. Was denn der Unterschied sei? Der Mann lässt spanische Musik laufen, während er sich erkundigt. Nach sechs Minuten meldet er sich wieder: „Nehmen Sie die Keule besser im Koffer mit, da fällt sie nicht so auf.“ Als loses Handgepäck könnte der Sicherheitsdienst Madrid sonst etwas streng sein.

Fazit: Weil die Frage niemand verbindlich beantworten konnte: Ab mit dem Jamón in den Koffer, ob als Handgepäck oder nicht. Dann sollte es klappen. Oder aber Sie bestellen die Keule im Internet oder beim Fachhändler. Aber bitte nicht beim Discounter in Deutschland kaufen, wo er vor Weihnachten ständig angeboten wird. Der taugt fast so wenig wie die dazugehörige Halterung und das Messer.

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