Spanienurlaub: Die Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen
Spanien gehört zu den beliebtesten Reisezielen deutscher Urlauber. Ob Badeferien auf Mallorca, ein Wochenende in Barcelona oder eine Rundreise durch Andalusien – jedes Jahr machen sich Millionen Menschen auf den Weg. Die Flugzeiten sind kurz, die Auswahl an Verbindungen groß. Oft klappt es reibungslos. Doch wer schon einmal stundenlang am Gate warten musste, weiß: Auch auf den Routen in den Süden Europas sind Verspätungen keine Seltenheit.
Damit eine verspätete Ankunft nicht nur Nerven sondern auch Geld kostet: Es lohnt sich, die eigenen Rechte im Blick zu haben. Denn in der Europäischen Union, in der Spanien seit 40 Jahren ist, gibt es klare Regelungen, die Passagieren Schutz bieten.
Typische Gründe für Verspätungen
Die hohen Passagierzahlen sind ein zentraler Faktor. Palma de Mallorca hat einen der verkehrsreichsten Flughäfen Europas. Sobald sich ein Flug verspätet, zieht das ganze Kettenreaktionen nach sich.
Weitere Ursachen sind:
• Technische Probleme: Sie treten selten auf, können aber mehrere Stunden Verzögerung verursachen.
• Streiks: Sowohl in Spanien als auch in Nachbarländern kommt es immer wieder zu Arbeitskämpfen im Luftverkehr.
• Wetterlagen: Auf den Kanaren sind Winterstürme ein Thema, im Sommer dagegen Gewitter über dem Festland.
• Überlastung: Gerade während der Ferien sind Check-in und Sicherheitskontrollen so stark ausgelastet, dass sich Abläufe verzögern.
Das Risiko, dass der Urlaub nicht pünktlich beginnt, ist also durchaus real.
Rechte nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Die Verordnung EG Nr. 261/2004 gilt für alle Flüge innerhalb der Europäischen Union sowie für Abflüge aus der EU. Damit sind praktisch sämtliche Spanienreisen abgedeckt.
Schon ab zwei Stunden Wartezeit muss die Airline Betreuung anbieten, etwa in Form von Mahlzeiten und Getränken.
Ab drei Stunden steht Reisenden darüber hinaus eine Ausgleichszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach der Entfernung und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Entscheidend ist nicht der Ticketpreis. Auch ein Billigflug für 40 Euro kann Ansprüche von mehreren Hundert Euro auslösen.
Ob die Airline tatsächlich zahlen muss, hängt oft von der Ursache ab. Außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter können die Pflicht ausschließen. Eine klare Orientierung bieten die Regelungen zur Entschädigung bei Flugverspätung, die Passagieren helfen, die eigene Lage besser einzuschätzen.
Extrem viele Spanienflüge
Spanien als besonderer Fall. Die vielen Flügen nach Spanien sind dabei besonders beachtlich.
• Balearen: Auf dem Flughafen von Palma de Mallorca landen täglich etliche Maschinen aus Deutschland, vor allem aus Frankfurt. Selbst kleine Störungen können den Flugplan stundenlang durcheinanderbringen.
• Kanarische Inseln: Wegen der längeren Flugzeit fallen Verspätungen oft in die höchste Entschädigungskategorie. Das bedeutet bis zu 600 Euro pro Person.
• Inlandsflüge: Auch Verbindungen innerhalb Spaniens sind abgedeckt, zum Beispiel von Madrid nach Santiago de Compostela oder von Barcelona nach Santander.
• Anschlussflüge: Viele Urlauber kombinieren internationale mit nationalen Flügen. Wird der erste verspätet, kann die gesamte Reise ins Wanken geraten.
Tipps für betroffene Reisende
Wer nicht nur abwarten will, sollte einige Vorkehrungen treffen:
1. Unterlagen sammeln: Die Bordkarten, Tickets und Belege aufbewahren und möglichst auch abfotografieren.
2. Verspätung dokumentieren: Ein Foto der Abflugtafel oder ein Screenshot hilft auf jeden Fall beim Nachweis.
3. Kommunikation sichern: E-Mails oder auch die Chatverläufe mit der Airline sichern und gut abspeichern.
4. Ausgaben belegen: Quittungen für Snacks oder Getränke lassen sich ebenfalls später einreichen.
5. Ruhig bleiben: Mit klaren Argumenten kommt man meist weiter als mit lautem Protest. Das gilt vor allem für Ansprechpartner von Fluggesellschaften, die sich so einiges anhören müssen und selbst keine Schuld haben.
Besonders bei Reisen mit Kindern oder Anschlussbuchungen lohnt es sich, vorbereitet zu sein. A propos Kinder: Die Zeit vertreiben sie allzu gerne mit dem Handy. Es gibt aber auch eine wunderbare Lektüre. Titel des deutsch-spanischen Bandes: Der Märchen Schatz.
Ein Beispiel aus der Praxis
Eine Familie aus Köln buchte im Sommerflugplan einen Direktflug nach Teneriffa. Statt am Mittag zu starten, hob die Maschine erst nach über vier Stunden ab. Am Ziel ging ein halber Urlaubstag verloren, und die Airline stellte lediglich Gutscheine für Getränke aus.
Nach der Reise prüfte die Familie ihre Ansprüche und erhielt 400 Euro pro Person. Bei vier Reisenden ergab sich eine Summe, die den Ärger zwar nicht vergessen machte, aber doch für einen gewissen Ausgleich sorgte.
Reisen mit Sicherheit im Gepäck
Wer nach Spanien aufbricht, freut sich auf Sonne, Kultur und Meer. Verspätungen lassen sich nicht völlig ausschließen, doch sie müssen nicht tatenlos hingenommen werden. Mit dem Wissen um die eigenen Rechte behalten Urlauber die Kontrolle. Auch dann, wenn die Reise mit Verzögerung beginnt.




