Radarfallen in Spanien: Toleranzgrenzen und Liste
Radarfallen in Spanien sind der Graus aller Autofahrer. Vor allem solcher, die einen Mietwagen nutzen. In diesem Artikel beschreiben wir, was zu hohe Geschwindigkeiten bedeuten können und worauf man nach einem unliebsamen Foto mit Blitz unbedingt achten sollte.
Während deutschsprachige Medien aktuell neue Blitzer auf Mallorca sowie in weiteren spanischen Urlaubsorten häufig thematisieren und dabei oft nur über Kosten gesprochen wird, sind auch umfassendere Details zu den Radarfallen in Spanien wissenswert.
Besonders viele der Blitzkästen gibt es an der AP7 entlang der spanischen Mittelmeerküste, wo die Höchstgeschwindigkeit bei hoher Staugefahr schon mal von 120 km/h auf 60 km/h reduziert wird.
Durch Informationen über Toleranzgrenzen können geblitzte Autofahrer frühzeitig einschätzen, ob tatsächlich eine überdurchschnittliche Geldbuße droht. Darüber hinaus bleiben Fakten zu Besonderheiten bei erfassten Mietfahrzeugen und Testphasen für neue Radarfallen beachtenswert.
Über die offizielle Liste der spanischen Verkehrsbehörde DGT sind zudem Daten der fest installierten Blitzer abrufbar.
Unterschiede bei den Toleranzgrenzen für Radarfallen in Spanien
In erster Linie entscheidet die festgelegte Toleranzgrenze in Spanien nach der Erfassung durch eine Radarfalle darüber, ob es zu kostspieligen Verkehrsverstößen gekommen ist.
Bei diesem Grenzwert handelt es sich jeweils um einen Prozentwert für die tolerierte Tempolimit-Überschreitung beim Autofahren in Spanien. In vielen Fällen liegt die spanische Toleranzgrenze für Blitzer bei zehn Prozent.
Manchmal gibt es aber auch abweichende Grenzwerte. Zugleich kann die Art der Radarfalle darüber entscheiden, wie die Toleranzgrenze exakt festgelegt ist.
Besonderheiten bei einem geblitzten Mietwagen in Spanien
Wer beispielsweise mit TUI Cars einen günstigen Mietwagen in Malaga oder in anderen spanischen Orten nutzt und damit in eine Radarfalle geraten ist, muss einige Besonderheiten beachten. Denn in Spanien ist der Name des eingetragenen Mieters aus der Mietvereinbarung in der Regel entscheidend, wenn bei der Berechnung einer Geldbuße die verantwortliche Person ermittelt wird.
Darüber hinaus enthalten manche Mietverträge bei spanischen Autovermietern Klauseln für den Fall, dass ein Blitzer den Mietwagen erfasst. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es dann beispielsweise zur Berechnung einer Gebühr kommen.
Kleine Hoffnung auf Testphase ohne Konsequenzen
Nachdem Urlauber in Spanien geblitzt wurden und eigentlich hohe Strafen drohen, können in Ausnahmefällen Testphasen für eine positive Überraschung sorgen. Denn neue Radarfallen werden in den spanischen Regionen von Andalusien bis ins Baskenland manchmal zunächst nur getestet.
Bis zum Ende der Testphase sind für festgestellte Geschwindigkeitsverstöße im Normalfall noch keine Bußgelder als Strafe fällig.
Wer einmal Glück hatte, sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass die Glücksfee die Treue hält. Denn vor der endgültigen Aktivierung einer neuen Radarfalle gibt es in Spanien keine weitere Vorwarnung.
Darum ist es ratsam, einen unbestraften Geschwindigkeitsverstoß aus Testphasen eines Blitzers als Warnschuss zu verstehen und an der entsprechenden Stelle zukünftig besonders vorsichtig zu fahren.
Offizielle Liste der spanischen Verkehrsbehörde DGT
Alle fest installierten Radarfallen in Spanien sind in der offiziellen Liste der spanischen Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT) enthalten, die ihren Sitz in Madrid hat. Diese Auflistung ist für sämtliche Autofahrer aus dem In- und Ausland jederzeit online abrufbar.
Weil die Behörde die Liste ständig aktualisiert, existiert somit eine offizielle und gestattete Vorwarnung. Die DGT-Auflistung macht auf aktive Blitzer mit fester Installation aufmerksam und umfasst dementsprechend keine Radaranlagen, die sich noch in der Testphase befinden.
Weil Spaniens Verkehrsbehörde mobile Radarfallen grundsätzlich nie auflistet, ist ein fehlender Listeneintrag keineswegs eine Garantie für unbestrafte Geschwindigkeitsverstöße. Somit ist die Einhaltung der Tempolimits nicht nur aus Sicherheitsgründen alternativlos.