
Spanische Tierschützerin kommentiert Behördenschlaf
Vier Hunde, eingesperrt nahe Gata de Gorgos, warten seit zwei Jahren auf Hilfe. Sie kommt nicht. Tierschützerin Paula Dólera fragt, warum spanische Gesetze Tiere längst als fühlende Wesen schützen und die Behörden in der Marina Alta trotzdem zu langsam sind. Diese Tiere stehen stellvertretend für einen schreienden Missstand.
Von Paula Dólera
Im Hinterland der Marina Alta, nahe Gata de Gorgos, sitzen vier Hunde in illegalen Verschlägen fest. Seit zwei Jahren versuchen Freiwillige, sie da herauszuholen. Die Behörden kennen den Fall. Passiert ist nichts. Wir haben darüber berichtet: Warum Spaniens Tierschutzgesetz im Hinterland versagt. Neu ist nur der Ort. Das Muster kennt man.
Tierleid fängt selten mit offener Gewalt an. Es kommt nicht mit einem Schlag und hinterlässt keine Spuren, die man sofort sieht. Es schleicht sich ein, fast lautlos. Was anfangs auffällt: Der Hund an der zu kurzen Kette, der enge Verschlag, fehlendes Futter. Je öfter es sich wiederholt, desto unsichtbarer wird es, und wo niemand eingreift, wird der Missstand zur Gewohnheit. Am Ende gilt das Elend nicht mehr als Missstand, sondern als Normalzustand.
Hunde, die monatelang in Verschlägen hocken, in denen sie sich kaum drehen können. Tiere, die dauerhaft an der Kette liegen und deren Welt an der Leine endet. Ein Leben, das nur noch aus Warten besteht, ohne Abwechslung, ohne Aussicht auf Besserung. Diese Fälle sind bekannt, sie werden fotografiert und angezeigt, und trotzdem läuft zu oft alles weiter, als wäre nichts. Es sind keine Ausnahmen. Es sind dieselben Bilder, immer wieder, und für die Helfer wird daraus eine Erschöpfung, für die es kaum Worte gibt.
Schleppende Verfahren in der Marina Alta
In der Marina Alta ist das kein Ausrutscher, sondern Alltag. Die Fälle häufen sich, die Anzeigen stapeln sich, und die Verfahren hängen in der Luft.
Ein Fall steht für viele: Orba. Mehrere Hunde auf einem Privatgrundstück, ständig angebunden, schlecht versorgt, unter miserablen hygienischen Bedingungen. Angezeigt wurde das bereits 2016. Erst 2019 endete der Fall, und zwar mit der Einstellung des Strafverfahrens, weil sich eine Tierquälerei im Sinne des Strafgesetzbuchs nicht beweisen ließ. Die Empörung legte das nicht, und das Leid linderte es schon gar nicht. Es zeigte nur die Diskrepanz zwischen Justiz und Realität.
Orba ist abgeschlossen, andere Fälle nicht. Bei Gata de Gorgos warten vier Hunde seit zwei Jahren auf eine Reaktion, die nicht kommt. Bekannt, gemeldet, fotografiert, folgenlos.
Das Leid wartet nicht auf Akten
Dass es solche Fälle gibt, ist schlimm genug. Schlimmer ist, was danach passiert, wenn die Verwaltung längst Bescheid weiß. Das Tier wartet nicht, bis ein Gutachten fertig ist. Es hält sich nicht an Fristen. Es leidet weiter, Tag für Tag, während die Akte ihren Weg durch die Instanzen nimmt. Und wenn die Behörde endlich kommt, rettet sie oft niemanden mehr. Sie stellt nur noch fest, was zu spät war.
Genau hier müsste der Schutz greifen, den das Gesetz vorsieht. Stattdessen klafft zwischen Anzeige und Eingreifen eine Lücke. Sie entsteht nicht, weil Regeln fehlen, sondern weil die Pflicht zu handeln und das tatsächliche Handeln weit auseinanderliegen.
Nicht jede Verzögerung ist gleich ein Versäumnis. Die Rathäuser haben wenig Geld, viel Arbeit und zu dünne Strukturen, das stimmt. Doch irgendwann reicht diese Erklärung nicht mehr. Wenn die Hinweise klar sind, eine Anzeige vorliegt und die Gemeinde zuständig ist, dann ist Nichtstun kein Organisationsproblem. Dann verletzt die Behörde ihre gesetzliche Pflicht.
Dénia: Polizei findet völlig abgemagerte Hunde
Es geht auch anders, und das zeigt: Wenn die Behörden zusammenarbeiten und wirklich handeln wollen, funktioniert das System. Mehrfach ist die Polizei nach Anzeigen wegen schwerer Tierquälerei eingeschritten, manchmal zu spät, manchmal rechtzeitig. In Dénia rückte die Lokalpolizei aus, nachdem die Tierschutzorganisation APAD sie alarmiert hatte.
In einem Privathaus fanden die Beamten zwei völlig abgemagerte Hunde, ausgetrocknet und ausgezehrt. In El Verger ermittelte die Polizei 2023, nachdem Katzen aus einer Tierschutzeinrichtung gestohlen worden waren; die Tiere starben. Solche Einsätze beweisen: Reagiert jemand schnell, kommt die Hilfe rechtzeitig.
Das Problem ist also nicht allein eine Frage von Geld und Personal. Klar, es fehlen Fachleute, einheitliche Abläufe, klare Vorgaben. Aber der Kern liegt tiefer. Der Tierschutz bekommt oft noch immer nicht den Platz, den ihm das Gesetz zuschreibt. Die Mittel sind knapp, doch wie man sie verteilt, ist eine Entscheidung. Jede Behörde setzt Prioritäten und legt fest, was sofort erledigt wird und was warten kann. Diese Reihenfolge ist nicht naturgegeben. Sie ist politisch. Daran, was vorgezogen und was hinten angestellt wird, zeigt sich, wie ernst eine Verwaltung den Tierschutz wirklich nimmt.
Tierschutzgesetz 7/2023 greift längst nicht immer
Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Seit das Gesetz 17/2021 das Zivilgesetzbuch reformiert hat, gelten Tiere in Spanien nicht mehr als Sachen, sondern als fühlende Wesen (Art. 333 bis Código Civil). Die Regelung gilt seit Januar 2022. Dazu kommt das Tierschutzgesetz 7/2023, in Kraft seit September 2023.
Es nimmt auch Gemeinden und Lokalpolizei in die Pflicht: Sie müssen kontrollieren, inspizieren und dürfen Tiere vorsorglich beschlagnahmen, sobald es Hinweise auf Misshandlung gibt. Tiere sind also keine Gegenstände mehr, sondern Lebewesen, die das Gesetz vor Quälerei und Verwahrlosung schützt.
Das ist kein Symbol, sondern eine Pflicht, und sie bindet auch die Behörden.
Eine Anzeige wegen Misshandlung oder Verwahrlosung ist deshalb mehr als ein Verwaltungsvorgang. Sie ist ein Alarm, und Alarm verlangt eine Reaktion.
Wer in Spanien Tiere schützt, braucht starke Nerven
Wer im Tierschutz arbeitet, will keine Sonderrechte und keine Ausnahmen. Wir wollen das Selbstverständliche: dass Anzeigen geprüft werden. Dass jemand hinfährt und nachsieht, wenn die Hinweise dafür reichen. Dass die Behörde ein Tier in Sicherheit bringt, wenn es in Gefahr ist. Und dass darüber, wie dringend etwas ist, der Zustand des Tieres entscheidet und nicht der Gang des Verfahrens.
Denn hinter jeder Akte steckt kein Vorgang, sondern ein fühlendes Wesen, dessen Leben davon abhängt, wann jemand handelt. Kommt die Hilfe zu spät oder gar nicht, ist es kein Schutz mehr.
Was bleibt, ist alles, was zu spät kam: der Einsatz, der ausblieb, das Tier, das niemand auffing, das Leid, das weiterlief, weil keiner es stoppte. Das ist mehr als ein Versagen des Systems. Es ist der Beweis, dass jemand Verantwortung trug und sie nicht wahrnahm.
Und zurück bleibt ein Tier, das nie begriff, warum niemand kam. Das wartete, Tag für Tag, ohne Hilfe, ohne Erklärung, ohne diesen einen Moment, in dem endlich jemand auftaucht und das Schlimmste abwendet. Alle konnten es sehen, und noch war Zeit. Bei Gata de Gorgos läuft die Zeit gerade weiter.
Quellen: Spanien-Reisemagazin, „Warum Spaniens Tierschutzgesetz im Hinterland versagt“ (13.06.2026); BOE, Gesetz 17/2021 (Reform Código Civil, Art. 333 bis); BOE, Gesetz 7/2023 (Tierschutzgesetz); Strafgesetzbuch Art. 337; lokale Presse zu Orba, Dénia und El Verger.
Die Autorin

Paula Dólera schreibt für das Spanien-Reisemagazin über Tierschutz und Tierrechte. Mehr über die Tierschutzarbeit an der Costa Blanca: Els Poets, Tierschutzverein an der Costa Blanca.

Seien Sie der Erste, der kommentiert