Rückkehr der Leuchtreklame Tío Pepe

Madrid. Die legendäre Werbereklame Tío Pepe kehrt nach Hause zurück. Zu Weihnachten soll sie wieder an der zentralen Puerta de Sol scheinen.

von Marcos Fernández Vacas

Im April 2011 hatte Apple dieses berühmte Wahrzeichen Madrids von seinem angestammten Platz verdrängt.

Das altehrwürdige Gebäude des früheren Hotel Paris wird renoviert, damit ein Apple-Store dort öffnen kann.

Dort hatte seit 1936 das Markenzeichen von Gonzalez Byass auf dem Dach Werbung für das Wein-Unternehmen gemacht, das vor allem für feinen Sherry bekannt ist.

Es war als historisches Schild geschützt und die einzige zugelassene Werbung auf dem gesamten Platz.

Zurück an die Puerta del Sol

Die Madrilenen hoffen nun, das Symbol des Platzes bald wieder zu sehen. Jorge A. Grosse hatte im vergangenen Monat RTVE gegenüber die Neuigkeit öffentlich gemacht.

Die Leuchtreklame kann zwar nicht mehr auf das Dach des ehemaligen Hotels. Aber auf jeden Fall soll sie zur Weihnachtszeit an die Puerta del Sol zurückkehren, damit die Madrilenen in traditioneller Art und ebenso traditioneller Umgebung mit dem Mund voller Trauben das neue Jahr begrüßen können.

Die Tío Pepe-Reklame ist eine der bekanntesten Werbefiguren Spaniens und eine Identifikationsfigur für die Einwohner Madrids.

Ikone der Stadt Madrid

Alberto Ruiz-Gallardón, heute Justizminister Spaniens, hatte als Bürgermeister von Madrid im Jahr 2010 die Werbung von Tío Pepe an der Puerta del Sol mit dem Eiffelturm in Paris verglichen.

Beide seien zunächst „ohne langfristige Perspektive“ entstanden, hätten sich aber mit der Zeit einen „Stammplatz“  geschaffen.

So sind beide unverzichtbarer Teil des Stadtbildes. Derselbe Ruíz-Gallardón hat ein Jahr später dem weltweit tätigen Unternehmen Apple ermöglicht, die gesamten sieben Stockwerke des altehrwürdigen Hauses zu erwerben.

Dadurch konnte die Ikone Tío Pepe von Restaurierungsarbeiten nicht zurückkehren. Gonzalez-Byass zeigt sich aber nun entschlossen, nur der genaue Ort an der Puerta del Sol steht noch nicht fest.

Die fälligen Reparaturarbeiten an der Reklametafel sind dabei kein Hindernisgrund.