Die besten Tipps wie man mit einer Flugverspätung umgeht

Viele kennen die Situation, die sich niemand wünscht. Am Flughafen angekommen, wird das Gepäck aufgegeben, eingecheckt und man freut sich auf den lang ersehnten Urlaub. Doch dann kommt die Info, dass sich der Abflug verzögert. Dies ist sehr ärgerlich, doch was viele nicht wissen: Bei einer Flugverspätung haben Passagiere unter gewissen Voraussetzungen laut der europäischen Fluggastrechte einen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wann dies der Fall ist und wie der Anspruch am besten durchgesetzt wird, erläutert der folgende Ratgeber.

Wie sich Reisende am besten bei der Flugverspätung verhalten

Passagiere sind der Fluggesellschaft nicht hilflos ausgeliefert, wenn es heißt, dass sich der Flug verspätet. Beispielsweise beim Flug von der Heimatstadt nach Madrid.

In vielen Fällen haben sie Anspruch auf Entschädigung sowie Verpflegung und Betreuung am Flughafen. Was das Ticket gekostet hat, spielt hierbei keine Rolle. So kann die Höhe den Preis der Reise bei einem Billigflug auch übersteigen.

Die mögliche Entschädigung sollte direkt nach der Flugreise beantragt werden, wobei es bis zu drei Jahre rückwirkend möglich ist.

Viele scheuen den vermeintlich großen Aufwand, selbst, wenn sie im Recht sind, doch dies ist ein Fehler. Passagiere können auf Flightright mit wenigen Klicks den Entschädigungsanspruch prüfen. 

Hier ist sofort ersichtlich, ob Betroffenen eine Ausgleichszahlung zusteht. Der erfahrene Reiserechtsexperte setzt ihn durch und geht, falls nötig, dafür bis vor Gericht.

Ein Kostenrisiko entsteht dabei nicht, denn die Zahlung einer Provision wird nur bei erfolgreicher Durchsetzung der Entschädigung fällig.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Anspruch auf eine Entschädigung?

Flugausfälle kommen häufig vor. Die Zahl ist als Folge der Corona-Krise stark gestiegen. Doch auch bei einer Flugverspätung haben Passagiere unter folgenden Voraussetzungen Anspruch:

Ab einer Flugverspätung von drei Stunden ist es möglich, von der Airline Geld zu bekommen, sofern der Flieger innerhalb der EU gestartet oder im EU-Mitgliedstaat gelandet ist und die Fluggesellschaft in Europa sitzt. Die genaue Höhe der Entschädigung hängt von der Länge des Flugs ab:

- Flugstrecke bis 1.500 km: Ausgleichszahlung 250 Euro
- bis 3.500 km: 400 Euro
- ab 3.500 km Start oder Ziel außerhalb EU: 600 Euro

Bereits ab drei Stunden Flugverspätung besteht der Anspruch auf Entschädigung. Relevant ist übrigens die Verspätung bei Landung und nicht, um wie viel sich der Flug verspätet hat.

Passagieren stehen ab zwei Stunden Abflugverspätung zudem Betreuungsleistungen zu, beispielsweise Speisen, Getränke, zwei kostenfreie Telefonate oder E-Mails und falls sich der Flug auf den nächsten Tag verschiebt, ein Hotelaufenthalt. Bietet die Airline einen rechtzeitigen Alternativflug an, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

Das Gleiche gilt, wenn der Grund für die Flugverspätung ein außergewöhnlicher Umstand wie eine Wetterkatastrophe oder sonstige Sicherheitswarnung ist.

Die Airline muss demnach selber für den verspäteten Flug verantwortlich sein. Es ist immer wichtig, Beweismittel wie die Bordkarte aufzuheben.

Zusammenfassung

Eine Flugverspätung ist ärgerlich und vermiest den Start in den Urlaub. Doch viele Passagiere haben dank der Fluggastrechte einen Anspruch auf Entschädigung.

Leider nehmen das die Fluggesellschaften nicht immer so genau und weisen die Anspruchsleistungen gern einmal grundlos zurück. Portale für Fluggastrechte setzen die Entschädigung durch.

Bereits ab drei Stunden Flugverspätung besteht der Anspruch. Je nach Flugstrecke liegt er bei 250 bis 600 Euro.

Zusätzlich sind die Airlines dazu verpflichtet, die Reisenden bei einer Flugverspätung mit Speisen, Getränken, Telefonaten, gegebenenfalls einem Hotelaufenthalt inklusive Transfer zu betreuen.