Spanien: Gesetz schützt Fußgänger in Innenstädten

Der bessere Schutz für Fußgänger ist seit Oktober 2026 gesetzlich geregelt. Das Real Decreto 518/2026 betrifft den Verkehr in allen Städten Spaniens. E-Scooter sind auf Gehwegen seither nicht mehr erlaubt, Schulwege werden sicherer. Weniger effektiv dürften dagegen die neuen Angaben zu Abständen und Überholmanövern im Straßenverkehr sein.

von Tobias Büscher

Was die Anordnungen für Autofahrer bedeuten? Innerhalb von Ortschaften gilt weiterhin Tempo 50 bei zwei Fahrstreifen pro Richtung. 20 km/h gilt innerorts auf Straßen, auf denen Fahrbahn und Gehweg eine gemeinsame Ebene bilden, 30 km/h auf Straßen mit einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung. 

Auf Landstraßen ist die Höchstgeschwindigkeit 90 bis 100 km/h, Autobahnen und autobahnähnlichen Schnellstraßen(autopistas, autovías) 120 km/h, wenn die Sicht normal ist.

Für Fußgänger soll sich dadurch die Sicherheit deutlich erhöhen, vor allem in den Innenstädten. Die als plataforma única bezeichneten Verkehrsflächen besagen: Fußgänger haben dort an jedem Punkt der Fahrbahn Vorrang, auch ohne markierten Zebrastreifen. Bei Rot über die Ampel laufen, ist natürlich trotzdem tabu.

Laut Artikel 152 haben Fahrräder und E-Scooter auf Gehwegen nichts zu suchen. Gemeinden können andere Fußgängerbereiche für die gemeinsame Nutzung freigeben, müssen dabei aber den Vorrang der Fußgänger wahren. Nur Kindern in Begleitung mit Laufrad ist das Fahren auf Gehwegen erlaubt.

Artikel 158 wiederum betrifft die Schulwege: Zuständige Behörden können dort den Verkehr beruhigen, Geschwindigkeiten senken und Fahr- oder Parkmöglichkeiten beschränken. Ein automatisches landesweites Fahr- oder Parkverbot vor sämtlichen Schulen entsteht dadurch nicht.

Was Abstände und Überholmanöver angeht, wird es auch konkret, aber schwer kontrollierbar. Wer Radfahrer (Helmpflicht) oder Fußgänger überholt, muss dabei mindestens 20 km/h unter dem geltenden Straßenlimit bleiben und mindestens 1,5 Meter Seitenabstand halten. 

Auf einer Landstraße mit Tempo 90 ist der Überholvorgang damit höchstens mit 70 km/h zulässig, bei Tempo 70 höchstens mit 50 km/h. Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens fünf Meter Abstand zu einem Fahrrad halten, das im selben Fahrstreifen vorausfährt.

Gemeinden dürfen bestimmte Einbahnstraßen für Fahrradverkehr in beiden Richtungen freigeben. Dafür sind eine örtliche Erlaubnis und entsprechende Beschilderung notwendig.

Offen bleibt, welche einzelnen Punkte dieser Gesetze tatsächlich Wirkung zeigen. E-Scooter auf Gehwegen lassen sich leicht kontrollieren, doch die genauen Angaben zum Überholen und zu den Abständen sind weniger effektiv. Das wissen auch Beamte, die Zeugen nach Abständen befragen und dabei feststellen: Augenmaß war noch nie ein Zollstock.

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